Um eine offene, transparente und sichere Betriebskultur zu fördern, haben wir einen Kanal zur Meldung eines Verdachts auf Fehlverhalten eingeführt. Die Einführung des Kanals basiert auf dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie.
Der Whistleblowing-Kanal bietet einen vertraulichen Kanal, um einen Verdacht auf mögliches Fehlverhalten oder Verstöße gegen Geschäftsprinzipien zum Gegenstand einer internen Untersuchung zu machen. Die Meldung kann anonym erfolgen.
In erster Linie empfehlen wir, dass Sie Ihren Kummer oder Zweifel mit Ihrem Vorgesetzten oder dem Management besprechen. Wenn das Gespräch keine gute Option zu sein scheint oder nicht funktioniert, können Sie das Problem jederzeit über diesen Kanal melden. Der Whistleblowing-Kanal ist so implementiert, dass bei einer anonymen Meldung eine Identifizierung des Hinweisgebers nicht möglich ist.
Alle Meldungen werden vertraulich und unter der Wahrung der Privatsphäre der meldenden Person und des Ziels behandelt.
Sie können eine Meldung schon auf der Grundlage eines Verdachts und ohne konkrete Beweise machen, solange Sie diese Meldung ehrlich und mit guten Absichten tun. Im Whistleblowing-Kanal eingegangene Meldungen werden vom Geschäftsführer und Verkaufsmanager vertraulich behandelt und sie werden die notwendigen Untersuchungen einleiten. Die Schweigepflicht gilt auch dann, wenn der Hinweisgeber selbst seine Identität preisgibt.
Falls die Meldung einen der Bearbeiter betrifft, ist dieser nicht an der Fallbearbeitung und -Untersuchung beteiligt.
Wir werden Ihnen den Eingang der Meldung innerhalb von sieben Tagen bestätigen. Bei Bedarf werden wir Sie im Rahmen der Untersuchung um zusätzliche Informationen bitten. Auch diese Phase erfolgt über den vertraulichen und anonymen Kanal. Wir werden Sie innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie die Meldung erstellt haben, über denselben Kanal über das Ergebnis der Untersuchung informieren.
Nachdem Sie die Meldung erstellt haben, erhalten Sie einen persönlichen Code, mit dem Sie den Fortschritt der Meldung folgen können.
Wenn Sie eine Meldung erstellt haben und der fallspezifische Code verloren geht, bitten wir Sie, eine neue Meldung zu erstellen und sich dabei auf die ursprüngliche Meldung zu beziehen. Auf diese Weise kann die Untersuchung gemeinsam mit Ihnen fortgesetzt werden.
Eine Meldung können Sie hier erstellen: https://www.firstwhistle.fi/avanttecno
Weitere Informationen zur Erstellung der Meldung finden Sie auf der Website unseres Dienstleisters.
Sollte unser interner Kanal nicht funktionieren, können Sie das im Hinweisgeberschutzgesetz genannte Fehlverhalten über die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz melden. Bitte beachten Sie, dass Unregelmäßigkeiten im Betrieb der Organisation in erster Linie über unseren eigenen internen Meldekanal gemeldet werden sollen, um Hinweisgeberschutz zu erhalten.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html