Mar 28, 2018
Gujer Landmaschinen AG
In Anrechnung kommen die, bei der Ablieferung der bestellten Ware, laut offiziellen Preislisten der Gujer Landmaschinen AG, 8308 Mesikon / Illnau gültigen Preise. Zahlungen, die nach den vereinbarten Zahlungsfristen eingehen, unterliegen dem Verzugszins.
Gewährleistung
Für Neumaschinen an beruflich/gewerbliche Käufer ist die Verjährungsfrist frei vereinbar, soweit keine Regelung getroffen worden ist, gilt eine maximale Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Für Neumaschinen an persönlich/familiäre Käufer wird die Gewährleistungsfrist nach schweizerischem Recht geregelt. Unsere Garantie beschränkt sich auf Ersatz oder Reparatur der von uns als fehlerhaft anerkannten Teile, der Ersatz weiteren Schadens gilt als gemeinsam wegbedungen. Die Garantiepflicht setzt richtige Handhabung und angemessenen Unterhalt gemäss den Betriebsvorschriften voraus. Sie berechtigt nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen.
Eine Garantiepflicht besteht nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind dass:
- Ohne unsere Einwilligung Änderungen an von uns gelieferten Maschinen vorgenommen werden.
- Andere als Original Ersatzteile verwendet wurden.
Bei Vornahme von Änderungen von Dritten ohne unsere Zustimmung erlischt die Garantie ganz.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleiss der durch normalen Gebrauch entsteht, sie gilt auch nicht für Verschleissteile, Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt wenn sie unverzüglich nach Feststellung eines Mangels schriftlich bei der Verkäuferin erhoben worden sind.
Die Garantiepflicht erlischt in jedem Fall mit Veräusserung des Vertragsgegenstandes durch den Käufer.
Vorbehaltlich nach schweizerischem Recht gewährt die Verkäuferin für Occasionsgegenstände keine Garantie.
Eigentumsvorbehalt
Der Käufer erklärt sich aus drücklich damit einverstanden, dass bis zur gänzlichen Bezahlung die Verkäuferin Eigentümerin des Kaufobjektes ist. Die Verkäuferin kann den Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirken des Käufers beim zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen lassen. Die Maschinen dürfen bis zur gänzlichen Bezahlung weder verkauft noch verpfändet werden. Der Käufer verpflichtet sich die Maschinen gegen Feuer, Elementarschäden und Diebstahl usw. zu versichern und vorschriftgemäss zu unterhalten.
Der Käufer ist verpflichtet, im Falle eines Domizilwechsels die Verkäuferin unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Verzug des Käufers
Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufgegenstand in Anwendung von Art. 214 Abs. 3 OR zurückzufordern.
Kommt der Käufer mit der Annahme des Kaufgegenstandes in Verzug und tritt die Verkäuferin in der Folge vom Vertrag zurück, ist eine Konventionalstrafe von 15% des Kaufpreises geschuldet. Möchte der Käufer vor Ablieferung der bestellten Sache vom Vertrag zurücktreten, egal aus welchen Gründen, schuldet er eine Konventionalstrafe von 20% und alle zusätzlich entstandenen Kosten.
Zahlungsweise
Gemäss Absprache mit der Firma Gujer Landmaschinen AG.
Mängel
sind innert 8 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware oder der Feststellung der Mängel schriftlich mitzuteilen.
Lieferfrist und Folgen von Verspätungen
Die auf dem Kaufvertrag vereinbarte Lieferfrist gilt unter Vorbehalt, dass nicht unvorhergesehene Ereignisse deren Einhaltung verunmöglichen, wozu ausser allen Fällen höherer Gewalt auch die verspätete oder mangelhafte Ablieferung wichtiger Rohmaterialien und Halbfabrikate seitens der Unterlieferanten zählt. Die durch vorerwähnte Ursachen verschuldeten Lieferverzögerungen berechtigen den Besteller nicht, den Auftrag zu annullieren oder irgendwelche Schadenersatzansprüche zu stellen.
Der Transport
erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Maschinen und Zusatzapparate werden mit normaler Fracht, in Absprache mit der Firma Gujer Landmaschinen AG, geliefert. Jedoch gilt, dass die Frachtkosten zu Lasten des Käufers gehen. Vor der Übernahme der Sendung an dem Ankunftsort hat sich der Empfänger zu überzeugen, dass alle Teile anhand dem Frachtbrief vorhanden sind und die Ware keine Schäden hat. Allfällige Mängel sind zu fotografieren und auf dem Frachtbrief vom Anlieferer mit der Unterschrift bescheinigen zu lassen, damit das Transportunternehmen zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Rücknahme / Eintausch
Der Kunde verpflichtet sich, sein Objekt voll funktionsfähig in einwandfreiem Zustand an uns zu übergeben. Bei Schäden und Verdacht auf Mängel behalten wir uns das Recht vor, den Rücknahmepreis dem Objekt entsprechend anzupassen oder den Eintausch zu annullieren.
Ablehnung
Durch Verkäufer der Gujer Landmaschinen AG aufgenommene Bestellungen können von ihr innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsabschluss abgelehnt werden.
Wechselkurs Fremdwährung
Es gilt in jedem Fall der bei Vertragsabschluss vereinbarte Kaufpreis, Kursänderungen werden nicht berücksichtigt.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird von beiden Teilen Illnau-Effretikon anerkannt.
Änderungen AGBs
Wir behalten uns vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für Kaufbestellungen, die zeitlich vor dem Inkrafttreten der geänderten AGB getätigt wurden, gilt auch nach Inkrafttreten der geänderten AGB die bisherigen AGB.
Gujer Landmaschinen AG
Horbenerstr. 7
CH-8308 MESIKON
Tel. 052 346 13 64
Fax 052 346 26 48
http://www.gujerland.ch
E-Mail: [email protected]
ZKB Fehraltorf, Kto. 1142-0079.186
CHE-101.533.877 MWST